
Der Sanierungsbonus 2026 hat thermisch-energetische Sanierungen in Österreich mit einem Zuschuss unterstützt – je nach Sanierungsart bis zu 20.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Dazu zählten z. B. Fenster- und Türentausch sowie größere Sanierungen, die den Energieverbrauch deutlich senken.
In diesem Artikel erfährst du, was damals gefördert wurde, welche Kriterien beim Fenstertausch galten und welche Schritte bzw. Unterlagen für bereits registrierte oder eingereichte Projekte relevant sind.
Wichtig: Wir garantieren keine Förderzusage und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
Was genau wurde beim Sanierungsbonus 2026 gefördert?
Gefördert wurden:
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Einzelbauteilsanierungen (z.B. Fenstertausch, Dachdämmung)
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Teilsanierungen mit mind. 40% Heizwärme-Reduktion
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Umfassende Sanierungen nach guter oder klimaaktiv-Standard
Achtung: Nicht gefördert wurden Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen oder Abriss und Wiederaufbau!
Den Zuschuss für die thermisch-energetische Sanierung 2026 (kurz: Sanierungsbonus) konnten Privatpersonen beantragen, die Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses, eines Reihenhauses (bzw. gleichgestellter Gebäudeformen) waren. Das Gebäude musste dabei mindestens 15 Jahre alt sein.
Du musstest nicht selbst im Haus wohnen, um die Förderung zu beantragen. Wichtig war außerdem: Pro Haus und pro Kalenderjahr war nur ein Förderantrag möglich.
Wie hoch war die Förderung beim Sanierungsbonus 2026?
Gute Frage. Die Förderung wurde als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben – du musst das Geld also nicht zurückzahlen. Je nach Sanierungsart wurden bis zu 30% der förderfähigen Kosten übernommen (z. B. Material, Planung und Montage). Konkret hieß das:
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Sanierungsart |
Max. Förderung |
Fördergrenze |
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Einzelbauteilsanierung (z.B. Fenster oder Türen) |
5.000 € |
max. 30% der Kosten |
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Teilsanierung 40% |
10.000 € |
max. 30% der Kosten |
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Umfassende Sanierung „guter Standard“ |
15.000 € |
max. 30% der Kosten |
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Umfassende Sanierung „klimaaktiv“ |
20.000 € |
max. 30% der Kosten |
Übrigens: Für denkmalgeschützte Gebäude waren leicht abweichende Werte gültig (z.B. max. Uw = 1,4 W/m²K bei Fenstern, bis 5.000 € Förderung).
Details zur Förderung von Türen- oder Fenstertausch
Wenn du „nur“ Fenster oder Türen erneuert hast, konnte das im Rahmen des Sanierungsbonus als Einzelbauteilsanierung gefördert werden.
Damit der Fenstertausch förderfähig war, mussten damals u. a. diese Punkte erfüllt sein:
- Es mussten mindestens 75% der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen getauscht werden.
- Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters) durfte maximal 1,1 W/m²K betragen.
- Die Montage musste durch einen befugten Fachbetrieb erfolgen – inklusive entsprechender Rechnungen.
Gefördert wurden nicht nur die Fenster selbst, sondern – je nach Projekt – auch Balkon- und Terrassentüren, Außentüren sowie begleitende Arbeiten und Bauteile im Fensterbereich wie Fensterbänke, Verblechungen, Anschlüsse und Verputzarbeiten.
Wichtig: Wenn du ohnehin sanierst, war es oft sinnvoll, den Fenstertausch mit Dämmmaßnahmen zu kombinieren. So konnte man – je nach Ausgangslage – eher in eine höhere Sanierungsstufe fallen und dadurch einen höheren Zuschuss erreichen.
Zeitraum, Fristen und Unterlagen die du wissen musst
Dieser Abschnitt ist vor allem für dich wichtig, wenn du dich vor dem Stopp bereits registriert hast oder dein Antrag schon eingereicht wurde. Für neue Registrierungen/Anträge ist der Sanierungsbonus aktuell geschlossen.
Zeitraum & Fristen (wie sie damals gegolten haben)
- Zeitraum: Förderfähig waren Arbeiten, die ab dem 3. Oktober 2025 durchgeführt wurden.
- Antragstellung: Grundsätzlich war die Antragstellung solange Budgetmittel vorhanden möglich – spätestens bis 31. Dezember 2026.
- Umsetzung: Nach der Registrierung hattest du 9 Monate Zeit, um dein Projekt umzusetzen und den Antrag einzureichen.
Diese Unterlagen waren für eine Fenstersanierung erforderlich:
- Energieberatungsprotokoll deines Bundeslands
- Rechnungen über Material und Montage (auf dich ausgestellt)
- Endabrechnungsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Gültiger Lichtbildausweis oder ID Austria
Zusätzliche Unterlagen bei Teil- oder umfassender Sanierung
- Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6
- Formular „Technische Details Energieausweis“
- Bestätigung der ausführenden Firmen, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
Wenn du noch nicht registriert warst
Aktuell sind keine neuen Registrierungen oder Förderanträge für thermische Sanierungen (z. B. Fenster/Dämmung) möglich. Wenn du trotzdem sanieren willst, lohnt sich eine kurze Planung: Welche Maßnahmen bringen bei deinem Haus wirklich etwas – und was kostet es wirklich?
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Eine gute Sanierung bringt dir schnell spürbar mehr Ruhe, weniger Zugluft und ein angenehmeres Raumklima – und langfristig oft auch niedrigere Heizkosten. Wichtig ist vor allem: dass du richtig planst und es fachgerecht umsetzen lässt.
Hast du noch Fragen zum Thema Sanierung? Dann helfen wir dir gerne weiter. Erkundige dich unverbindlich beim REKORD-Standort in deiner Nähe. Einer unserer Kundenberater freut sich schon auf dich!
Häufige Fragen
- Der Bund hat den Sanierungsbonus für Fenstertausch/Dämmung am 2. Februar 2026 gestoppt – die Förderung wurde sehr stark genutzt.
- Das verbleibende Budget soll jetzt dort wirken, wo pro Euro am meisten CO₂ eingespart wird – aktuell jetzt beim Kesseltausch.
- Heißt konkret:
❌ Für Fenstertausch/Dämmung werden derzeit keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr angenommen.
✅ Neu möglich ist aktuell nur noch der Kesseltausch.
✅ Ja, keine Sorge: Wenn du bereits registriert bist, bleibt deine Registrierung gültig. Ab dem Registrierungsdatum hast du 9 Monate Zeit, dein Projekt umzusetzen und den Antrag einzureichen.
✅ Ja. Wenn dein Antrag bereits eingereicht ist, bleibt er gültig und wird ganz normal weiterbearbeitet – es folgen nur noch Prüfung und Auszahlung.
Dann wird’s kritisch: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen – sonst verfällt die Reservierung.
Für den Fenstertausch brauchst du folgende Unterlagen:
- Energieberatungsprotokoll deines Bundeslands
- Rechnungen über Material und Montage (auf dich ausgestellt)
- Endabrechnungsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Gültiger Lichtbildausweis oder ID Austria
Die Bundesförderung ist zwar gestoppt – Landesförderungen können je nach Bundesland aber weiterhin möglich sein. Kurz prüfen lohnt sich.
Hier kannst du pro Bundesland die aktuellen Landesförderungen (Wohnbauförderung/Sanierung) offiziell prüfen:
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Wien: Stadt Wien – Förderungen im Wohn- & Baubereich / Sanierung
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Niederösterreich: Land NÖ – Wohnbauförderung „Eigenheimsanierung“
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Oberösterreich: Land OÖ – Förderungen „Bauen & Wohnen“ (Sanierung)
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Steiermark: Land Steiermark – Wohnhaussanierung & Revitalisierung
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Kärnten: Land Kärnten – Förderungsübersicht Wohnbau (u. a. Sanierung)
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Salzburg: Land Salzburg – Sanierungsförderung
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Tirol: Land Tirol – Wohnbauförderung „Sanierung“
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Vorarlberg: Land Vorarlberg – Richtlinien der Wohnbauförderung (inkl. Sanierung)
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Burgenland: Land Burgenland – Wohnbauförderung „Sanierung“




