Jetzt den Sanierungsbonus 2024 nutzen und bis zu 42.000 Euro Förderung erhalten!Mehr Infos
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25.01.2024
Lesezeit: Ca. 12 Min.

Sanierungsbonus 2024
für Ein-, Zweifamilienhaus & Reihenhaus
 

Deine Fenster sind schon etwas älter und undicht? Du möchtest sanieren, aber die Kosten schrecken dich ab? Keine Sorge. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, denn das Bundesministerium hat den Sanierungsbonus für dieses Jahr aufgestockt – und die Fördersummen sind attraktiver denn je! Je nach Art der Sanierung kannst du zwischen 9.000 und 42.000 Euro Förderung erhalten.

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Eine thermische Sanierung ist zwar eine große Investition, aber sie zahlt sich aus. Du sparst nicht nur Heizkosten, sondern erhöhst auch den Wohnkomfort und den Wert deiner Immobilie.

Die Förderung bezieht sich einerseits auf Einzelbauteilsanierungen, bei denen nur eine Maßnahme gefördert werden kann, wie z.B. Austausch/Sanierung von Fenstern. Andererseits werden umfassendere Sanierungen sowie Teilsanierungen 40% gefördert.  

In diesem Blogartikel erklären wir dir, was gefördert wird, wie viel Unterstützung du erwarten kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie du die Förderung beantragst und worauf du bei der Einzelbauteilsanierung (z.B. Austausch/Sanierung von Fenstern) achten solltest. Nutze unsere Tipps, um das Maximum aus den Fördermöglichkeiten rauszuholen. 

Wer wird gefördert?

  • Du, wenn du als Privatperson, Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter von einem Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus bist 
  • Pro Wohnobjekt (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kannst du pro Jahr nur einen Förderantrag stellen
  • Für größere Wohneinheiten und Reihenhäuser, bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten besondere Förderungsvoraussetzungen (dieses Thema wird in diesem Blog nicht behandelt) 
  • Auch private Wohnungseigentümer oder Mieter (nur Einzelbauteilsanierungen) – hier erfährst du mehr darüber

Was wird gefördert? 

  • Thermische Sanierungen von privaten Wohngebäuden, die älter als 15 Jahre sind (ab Datum der Baubewilligung) 
  • Sanierungsarbeiten, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden 

Du kannst deinen Antrag einreichen, solange noch genug Budget im Fördertopf ist also schnell sein lohnt sich, bis spätestens 31.12.2024! 

Bei Einzelbauteilsanierungen wird nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert werden, wie zum Beispiel: 

  • Die Dämmung der Außenwände 
  • Die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches 
  • Die Dämmung der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens 
  • Der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren 

Die Förderung gilt nur für Gebäude im Inland. Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie Abbruch und Wiederaufbau werden nicht gefördert. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist je nach Art der Sanierung unterschiedlich: 

  • Einzelbauteilsanierung: Hier bekommst du maximal 9.000 Euro
  • Teilsanierung 40%: Bei dieser Sanierungsart erhältst du maximal 18.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard: Hier kannst du maximal 27.000 Euro bekommen
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Diese Sanierung wird am großzügigsten gefördert: Du kannst bis zu 42.000 Euro erhalten

Zusätzlich gibt es einen Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept, der 500 Euro beträgt. 
Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausgezahlt. 

Welche Voraussetzungen musst du für eine Förderung erfüllen? 

Förderung Einzelbauteilsanierung – Fenster: 

Im Rahmen des geltenden Leistungszeitraums (vom 01.01.2024 31.12.2024) musst du mindestens 75% der bestehenden Fenster bzw. der bestehenden Fensterflächen tauschen oder sanieren. Der maximale Uw-Wert muss 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen. 

Check

Gebäudealter

Dein Haus muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein, basierend auf dem Datum der Baubewilligung. 

Check

Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll

Du brauchst einen gültigen Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes bzw. ein Gesamtsanierungskonzept. 

Check

Registrierung und Antragstellung

Die Registrierung und Antragstellung musst du innerhalb der vorgegebenen Fristen online durchführen.

Check

Eigentum oder Berechtigung

Als Antragsteller musst du Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter des betreffenden Gebäudes sein. 

Check

Inländisches Objekt

Die Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. 

Check

Kostennachweise

Du musst die Kosten durch Rechnungen belegen. Wichtig: Materialrechnungen reichen nicht. Für eine Förderung sind Montagerechnungen erforderlich, die die tatsächliche Durchführung der Arbeiten durch eine qualifizierte Firma belegen.

Check

Rechnungsadressierung

Stellst du den Antrag, so müssen die Rechnungen auf dich ausgestellt sein. Du musst entweder die Standortadresse des sanierten Gebäudes oder deine Postadresse angeben. Wichtig ist, dass die Adresse des Bauvorhabens auf der Rechnung klar ersichtlich ist.

Haustüre aus Aluminium von REKORD

Was wird zu den Fenstern noch gefördert? 

In Kombination mit einem Fenstertausch bekommst du auch beim Tausch von Balkon-, Terrassen- und anderen Außentüren Fördergeld. 

Förderungsfähige Kosten: 

  • Austausch von Fenstern und Außentüren: Einschließlich Wohnungseingangstüren 
  • Tausch von Verglasungen, Rahmen, Dichtungen: Dies bezieht sich auf die Verbesserung der Isolierung und Energieeffizienz der Fenster 
  • Aufpreise für Sprossen und ähnliche Elemente, Fensterbänke 
  • Fensteranschlüsse und damit verbundene Verblechungen: Dies umfasst auch außenliegende Verschattungssysteme wie Rollläden, Raffstores etc., die bei einem Fenstertausch installiert werden
  • Verputz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (sowohl außen als auch innen) 
  • Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten 
  • Baustellengemeinkosten: Dazu zählen Gerüst, Baustelleneinrichtung und -reinigung 
  • Planungskosten inkl. Energieberatung und Sanierungskonzept, Energieausweiskosten 

Nicht gefördert werden: 

  • Innentüren 
  • Neubau von Wintergärten, Garagentore (sofern die Garage unbeheizt ist) 
  • Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes/der Außenwandflächen 
  • Allgemeinkosten 

Was musst du bei der Registrierung und Antragstellung für eine Einzelbauteilsanierung beachten?

Check

Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis:

Du brauchst entweder ein Energieberatungsprotokoll aus deinem Bundesland, einen gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre, wobei schon die ersten drei Seiten genügen), oder ein Gesamtsanierungskonzept. Die Energieberatung kann bei dir zu Hause, telefonisch oder digital stattfinden. 

Check

Vorlage aller Rechnungen:

Vergiss nicht, alle Rechnungen, die zu deiner Sanierung gehören, vorzulegen.

Check

Ausgefülltes und unterschriebenes Endabrechnungsformular:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben sein. 

Check

Meldezettel oder amtlicher Lichtbildausweis:

Für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Der Antragsteller muss nicht am Standort der Anlage gemeldet sein. 

Wie bekommst du die Förderung? 

1. Saniere dein Haus: Zum Beispiel mit neuen Fenstern & Türen 

2. Registriere dich: Melde deine Sanierung online an. Nach der erfolgreichen Registrierung bekommst du einen Link zu deiner persönlichen Antragsplattform. Du hast dann 12 Monate Zeit, um die Endabrechnung einzureichen.

Hier geht es zur Online-Registrierung Einzelbauteilsanierungen.

3. Übermittle deine Endabrechnung: Das machst du auch online über dieses Formular.

4. Auszahlung: Nach der Prüfung und Genehmigung deines Projekts durch das BMK bekommst du ein Auszahlungsschreiben, und die Fördermittel werden direkt auf dein Konto überwiesen.

REKORD Fenster Gunskirchen

Wir beraten dich gerne! 

Hast du Fragen zur Förderung oder denkst über neue Fenster und Türen nach? Wir helfen dir gerne weiter. Erkundige dich unverbindlich beim REKORD-Standort in deiner Nähe. Einer unserer Kundenberater freut sich schon auf dich!

Weitere Informationen 

Website, Klima- und Umweltschutzförderungen des Bundes (KPC) 
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024 

Informationsblatt: 
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf 

FAQ – Häufig gestellte Fragen: 
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/faq_sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf 

Aufzeichnung des Webinars zur Sanierungsoffensive 2024 (allgemeiner Überblick):
https://www.umweltfoerderung.at/onlinevortrag-sanierung-2024


Wichtig: Wir garantieren keine Förderzusage und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.